Rechtlicher Hinweis zu IndividualumbautenLackierungen und Umbauten an bauartgenehmigten Scheinwerfern, Rückleuchten und anderen lichttechnischen Einrichtungen können deren Genehmigungsstand beeinträchtigen. Ohne eine für die konkrete Ausführung gültige Genehmigung oder erforderliche Abnahme dürfen die Bauteile nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Eine technische Abnahme oder Zusicherung der Zulässigkeit nach StVZO ist nicht Bestandteil dieser Anfrage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dieser Hinweis beruht auf gesetzlichen Vorgaben und ist keine von Lichtmanufaktur by Tobi3C frei festgelegte Einschränkung. Die konkrete Bewertung erfolgt im Einzelfall durch zuständige Prüforganisationen sowie Zulassungs- und Kontrollbehörden und kann je nach Ausführung und Prüfsituation unterschiedlich ausfallen.